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Desinfektion im Haushalt

Nutzen und Risiken desinfizierender Haushaltsprodukte

Desinfektion im Haushalt

Im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft untersuchte das Technische Büro Klade das Angebot desinfizierender Haushaltsprodukte. Erfasst wurden Produkte aus Supermärkten und Drogerien, für die von den Herstellern ausdrücklich eine desinfizierende oder antibakterielle Wirkung ausgelobt wurde.

Zum untersuchten Sortiment gehörten unter anderem:

  • Allzweck- und Spezialreiniger,
  • Reinigungstücher und Reinigungsschwämme,
  • Gele, Seifen und Sprays,
  • Wasch- und Spülmittel,
  • Hygienespüler und weitere Produkte zur Wäschedesinfektion.

Die Studie bewertete sowohl die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Wirkstoffe als auch die Frage, ob der Einsatz der jeweiligen Produkte unter üblichen Haushaltsbedingungen einen zusätzlichen hygienischen Nutzen bietet.

Produkte auf Basis organischer Säuren, von Alkoholen oder Peroxiden sind aus Umweltsicht häufig vergleichsweise wenig problematisch, da diese Stoffe in der Regel gut abbaubar sind. Je nach Wirkstoff und Konzentration können sie jedoch Haut und Augen reizen oder verätzen. Bei ihrer Anwendung sind daher die Gebrauchshinweise und die empfohlenen Schutzmaßnahmen zu beachten. Spritzer und unnötiger Hautkontakt sollten vermieden werden; erforderlichenfalls sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.

Kritischer ist die Verwendung von Küchenschwämmen und Reinigungstüchern, die mit Silber ausgerüstet sind. Aus solchen Produkten können Silberionen freigesetzt werden, die für Wasserorganismen sehr giftig sind. Silber wird in der Umwelt nicht abgebaut und kann sich unter anderem in Klärschlamm und Gewässersedimenten anreichern.

Auch Hygienespüler zur Wäschedesinfektion sind aus Umwelt- und Gesundheitssicht kritisch zu beurteilen. Die darin häufig verwendeten bioziden Wirkstoffe gehören zu den quartären Ammoniumverbindungen (QAV). Aufgrund ihrer unvollständigen biologischen Abbaubarkeit können sie in Klärschlamm und Gewässersedimente gelangen.

QAV lagern sich beim Waschen teilweise an Textilfasern an. Dadurch können Rückstände über die behandelte Wäsche in das Wohnumfeld eingetragen werden und mit der Haut in Kontakt kommen. Einige dieser Stoffe besitzen zudem sensibilisierende oder reizende Eigenschaften.

Diesen möglichen Belastungen steht bei routinemäßiger Anwendung häufig kein ausreichender zusätzlicher Hygienenutzen gegenüber. Eine Wäschedesinfektion kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise bei infektiös kontaminierter Wäsche oder wenn diese nicht mit einem ausreichend wirksamen Waschverfahren behandelt werden kann. Für gewöhnliche Haushaltswäsche ist der regelmäßige Einsatz von Hygienespülern dagegen in der Regel nicht erforderlich.

Auch Oberflächen sollten im Haushalt nicht routinemäßig desinfiziert werden. Unter normalen Bedingungen reichen sachgerechte Reinigung, konsequente Händehygiene, regelmäßiges Lüften und ein hygienischer Umgang mit Lebensmitteln gewöhnlich aus.

Gezielte Desinfektionsmaßnahmen können in besonderen Situationen gerechtfertigt sein, beispielsweise:

  • bei bestimmten hochansteckenden Erkrankungen im Haushalt,
  • bei einer konkret festgestellten Kontamination,
  • bei Personen mit stark geschwächtem Immunsystem oder
  • auf ärztliche beziehungsweise hygienefachliche Empfehlung.

In solchen Fällen müssen das eingesetzte Mittel und das Desinfektionsverfahren auf den Anwendungsbereich und den zu bekämpfenden Erreger abgestimmt sein.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine routinemäßige Desinfektion im Haushalt ohne konkrete hygienische Notwendigkeit keinen zusätzlichen Gesundheitsschutz erwarten lässt. Sie kann vielmehr vermeidbare Belastungen für Menschen und Umwelt verursachen. Desinfektionsmittel sollten daher gezielt und nur dann eingesetzt werden, wenn ein begründeter hygienischer Bedarf besteht.

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